Gründungscoaching

Fördermöglichkeiten durch die NBank

Ziel der Förderung

Begleitende Beratung zu Fragen der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens soll Existenzgründerinnen und Existenzgründer auf dem Weg in eine nachhaltige Selbstständigkeit unterstützen

Wo stellen Sie den Antrag?

Da wir (genauer Herr Lars Fahrenholz) als Berater bei der NBank-KfW-Beraterbörse gelistet sind, stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Beratungs- und Coachingbedarf fest und schließen dann mit ihnen eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung. Mit diesen Unterlagen können Sie daraufhin einen Antrag bei der NBank stellen

Zielgruppe 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Gründung eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Existenz, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die aktive Beteiligung an einem Unternehmen anstreben.

Was wird wie gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende Beratung entstehen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % (Zielgebiet RWB) bzw. 75 % (Zielgebiet Konvergenz) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für einen Berater bis zur Höhe von max. 800 Euro pro Tagewerk. Die Beratung erfolgt durch einen in der NBank-KfW-Beraterbörse zugelassenen Berater.

Der textliche Inhalt dieser Seite wurde überwiegend von der Internetseite der NBank entnommen.

Herr Lars Fahrenholz ist bei der NBank als akkreditierter Berater gelistet.
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Bei diesem Dokument, handelt es sich um ein von der NBank bereitgestelltes PDF